Abbrechen eines Auftrags
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Aktive Lieferaufträge können sanktionsfrei jederzeit abgebrochen werden.
Wenn es zum Beispiel nach einem Unfall, nicht mehr praktikabel ist aufzugleisen oder mit einer Hilfslokomotive den Auftrag abzuschließen, kommt ein Abbruch in Frage. Dies sollte jedoch nur im absoluten Notfall erfolgen, da auch mit komplett zerstörter Ladung der Auftrag noch zu einer vollständigen Auszahlung führt, was dazu beitragen kann, die Aufgleiskosten und Gebühren zu kompensieren.
Zum Abbrechen eines Auftrags, werfe das Lieferauftragsbuch in einen Mülleimer oder Müllcontainer bei einem Bahnhofsbüro . Aufträge werden auch abgebrochen, wenn irgendeiner der zugeordneten Wagen mit der Entfernenfunktion des Funkgeräts entfernt wird.