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Revision as of 20:20, 16 April 2025
Aktive Lieferaufträge können sanktionsfrei jederzeit abgebrochen werden.
Im Falle eines Unfalls, bei dem die Erfüllung eines Auftrags durch Aufgleisen oder das Holen einer Hilfslokomotive nicht praktikabel ist, ist es möglich, einen Auftrag insgesamt abzubrechen. Dies sollte jedoch nur im absoluten Notfall erfolgen, da auch mit komplett zerstörten Gütern der Auftrag noch zu einer vollständigen Auszahlung führt, was dazu beitragen kann, die Aufgleiskosten und Gebühren zu kompensieren.
Um einen Auftrag abzubrechen, muss man das Lieferauftragsbuch in einen Mülleimer oder einen Müllcontainer in einem Bahnhofsbüro werfen. Aufträge werden auch abgebrochen, wenn mindestens einer seiner Wagen mit der Entfernenfunktion des Funkgeräts entfernt wird.